Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Durch Ausfüllen des Anmeldeformulars auf www.consilium-planer.de und Anmeldung bei unserem Service namens CONSILIUM, unterwerfen Sie sich dem folgenden Softwarenutzungsvertrag (Saas – „Software as a Service“) und den damit definierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1. Vertragsparteien und Vertragsgegenstand

1. Der Anbieter, code-is-poetry.de (nachfolgend bezeichnet als „CIP“) vertreten durch den Softwareentwickler Peter Killert, erbringt für seine Kunden SaaS („Software as a Service“) Dienstleistungen über das Medium Internet im Bereich betriebswirtschaftlicher Software.

2. Ein Kunde, der diese Software nutzt, legt auf www.consilium-planer.de eine Nutzerkennung und ein Passwort (mit mindestens acht Stellen) wodurch der Kunde Zugriff zur Software erhält. Für eine Registrierung ist außerdem eine gültige E-Mail-Adresse des Kunden notwendig. Über einen an diese E-Mail Adresse gesendete Registrierungsmail wird die Software CONSILIUM erst freigeschaltet.

3. Gegenstand des Vertrages sind:

a. Die Überlassung der Software durch den Anbieter über das Internet.

b. Die Speicherung der vom Kunden mit Nutzung der Software erstellten Daten, wie Dienstpläne, Mitarbeiterabrechnungen und Kalenderfunktionen.

c. Aller weiteren in den jeweiligen Modulen beschriebenen Funktionen, wie Urlaubsplanung, statistische Auswertungen und automatisierter Versand oder Download von Dienstplänen, Abrechnungen oder Nachrichten.

2. Softwareüberlassung und Nutzungsvoraussetzungen

CIP stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages die Softwarelösung CONSILIUM in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Nutzung zur Verfügung. Zu diesem Zweck speichert CIP die Software auf einem Server, der über das Internet für den Kunden unter der Adresse www.consilium-planer.de erreichbar ist.

Nach Weiterentwicklung ergibt sich der jeweils aktuelle Funktionsumfang der Software aus der Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters CIP unter: www.consilium-planer.de

CIP überwacht laufend die Funktionstüchtigkeit der Software und beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten unverzüglich sämtliche Softwarefehler. Ein Fehler liegt insbesondere vor, wenn die Software, die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, falsche Ergebnisse liefert, den Lauf unkontrolliert abbricht oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der Software unmöglich oder eingeschränkt ist.

CIP entwickelt die Software laufend weiter und wird diese durch ständige Updates und Upgrades verbessern.

Nutzungsvoraussetzung ist ein Internetzugang des Kunden und ein jeweils aktueller Webbrowser. In diesem Webbrowser müssen Javascript aktiviert sein. Mit dem Aufrufen der Seite www.consilium-planer.de muss sich der Kunde mit der Nutzung sogenannter funktionaler Cookies einverstanden erklären. Nur mit diesen funktionalen Cookies ist eine sichere Nutzung der Software CONSILIUM möglich. Sicher Nutzung bedeutet, dass diese funktionalen Cookies die technischen Anforderungen liefern, um Daten gegen das Ausspähen durch Dritte möglichst auszuschließen.

3. Nutzungsrechte an der Software

CIP räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die in diesem Vertrag angeführte Software während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SaaS-Dienste bestimmungsgemäß zu nutzen.

Der Kunde darf die Software nur vervielfältigen und bearbeiten, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der Software in den Arbeitsspeicher, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern (Festplatten o. Ä.) der vom Kunden eingesetzten Hardware.

Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung der Software wird dem Kunden daher ausdrücklich nicht gestattet.

Der Kunde verpflichtet sich, seine etwaigen Vertragsbeziehungen zu Dritten derart auszugestalten, dass eine unentgeltliche Nutzung der Software ausgeschlossen ist.

4. Datenspeicherung

CIP überlässt dem Kunden einen definierten Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten. Sofern der Speicherplatz zur Speicherung der Daten nicht mehr ausreichen sollte, wird CIP den Kunden rechtzeitig verständigen und im Falle der Bestellung weiteren Speicherplatzes diesen ehest möglich zur Verfügung stellen. Sollte der Speicherplatz ausgeschöpft sein, werden keine weiteren Daten mehr gespeichert.

CIP trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind, sofern dies im Einflussbereich von CIP liegt. CIP arbeitet mit einem Internetprovider zusammen, der diesen Speicherplatz zur Verfügung stellt. Technische Probleme bei diesem Provider entlasten CIP von möglichen Folgeschäden, wie etwa nicht abgedeckte Arbeitsbereiche oder nicht praktizierte Arbeitszeit, weil etwa Dienstpläne nicht eingesehen werden konnten.

Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen!

Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.

CIP ist verpflichtet, im Rahmen gegebener technischer Möglichkeiten durch den Provider, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen. Zu diesem Zweck wird der CIP regelmäßige Backups vornehmen, die Daten des Kunden auf Viren überprüfen sowie Firewalls installieren.

Der Kunde bleibt in jedem Fall alleinberechtigter an den Daten und kann daher von CIP jederzeit, insbesondere nach Kündigung des Vertrages, die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht bei CIP besteht. Die Herausgabe der Daten erfolgt nach Wahl des Kunden entweder durch Übergabe von Datenträgern oder durch Übersendung über ein Datennetz. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.

5. Support / Kundendienst

CIP wird Anfragen (per E-Mail) des Kunden zur Anwendung der vertragsgegenständlichen Software und der weiteren SaaS-Dienste innerhalb der auf der Website www.consilium-planer.de veröffentlichten Geschäftszeiten so rasch wie möglich nach Eingang der jeweiligen Frage schriftlich beantworten.

6. Beeinträchtigung der Erreichbarkeit

Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen SaaS-Dienste sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.

Die Überwachung der Grundfunktionen der SaaS-Dienste erfolgt täglich und ist abhängig von den technischen Möglichkeiten des Providers. Bei schweren Fehlern, durch die die Nutzung der SaaS-Dienste ist nicht mehr möglich bzw. ernsthaft eingeschränkt ist - erfolgt 2 Stunden ab Kenntnis oder Verständigung durch den Kunden. CIP wird den Kunden von den Wartungsarbeiten rechtzeitig verständigen und diese schnellstmöglich durchführen.

Die Verfügbarkeit des einzelnen SaaS-Dienstes beträgt 99,5% im Jahresdurchschnitt.

7. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen. Insbesondere wird der Kunde seine Mitarbeiter auffordern, keine unberechtigten Vervielfältigungen der Software anzufertigen.

Der Kunde ist selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der SaaS-Dienste erforderlichen Daten und Informationen - unbeschadet der Verpflichtung des Providers zur Datensicherung - verantwortlich.

Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.

Der Kunde muss bei erstmaliger Nutzung der SaaS-Dienste selbst eine „User ID" und ein Passwort generieren, die zur weiteren Nutzung der SaaS-Dienste erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, „User ID" und Passwort geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.

Der Kunde hat die Möglichkeit, eine eingeschränkte Nutzung des Dienstplaners CONSILIUM seinen MitarbeiterInnen zur Verfügung zu stellen. Dies geschieht über den Versand einer Bestätigungsmail an die MitarbeiterInnen und der Zuweisung einer weiteren Nutzerkennung mit der Aufforderung, ein Passwort für CONSILIUM anzulegen. Die Zuweisung dieser Möglichkeit an MitarbeiterInnen und damit die Freigabe der Funktion zur Einsicht in Dienstpläne, die Veränderung der Verfügbarkeitsangaben, sowie die Möglichkeit, Urlaubswünsche in CONSILIUM einzugeben, obliegt dem Kunden und liegt allein in dessen Verantwortungsbereich.

Der Kunde hat ebenfalls die Möglichkeit, MitarbeiterInnen administrative Rechte zu erteilen. Damit haben MitarbeiterInnen den Zugriff auf den vollen Funktionsumfang von CONSILIUM. Dieser Administrationsvorgang liegt allen im Verantwortungsbereich des Kunden.

8. Entgelt

Der Kunde verpflichtet sich, an den CIP für die Softwareüberlassung und das Data-Hosting ein vereinbartes monatliches oder jährliches Entgelt zzgl. gesetzlicher MwSt. zu bezahlen. Die aktuellen Preise für dieses Abonnement der Software werden auf www.consilium-planer.de ausgewiesen und können sich bei Erweiterung des Funktionsumfangs ändern.

Ein monatliches Entgelt muss vom Kunden im Voraus gezahlt werden. Monatliche Entgelte sind – auch bei Nicht-Nutzung des gesamten Zeitraumes – nicht erstattungsfähig.

Eine Erstattung eines jährlichen Entgeltes wird von CIP nur zu 50% gewährt, wenn die Software weniger als sechs Monate entgeltlich genutzt wurde.

Die Zahlungsabwicklung kann auf Rechnung per Vorkasse oder über den Bezahldienst Paypal erfolgen.

9. Gewährleistung / Haftung

CIP leistet für die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der SaaS-Dienste Gewähr.

Der Kunde verpflichtet sich, den Provider von allen Ansprüchen Dritter, die auf den von ihm gespeicherten Daten beruhen, freizustellen und dem Provider die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen möglicher Rechtsverletzungen entstehen.

CIP ist zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht dafür besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte den Provider davon in Kenntnis setzen. Der Provider hat den Kunden von der Entfernung und dem Grund dafür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

10. Laufzeit / Kündigung / Auflösung

Die Laufzeit des SaaS-Vertrag orientiert sich an dem vom Kunden gewählten Abonnement-Model nach monatlicher oder jährlicher Vertragslaufzeit. Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Anmeldung und Registrierung durch den Kunden und kann von beiden Parteien monatlich beendet werden.

Die sofortige Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund zur sofortigen Auflösung dieses Vertrages liegt für CIP

insbesondere dann vor, wenn der Kunde

in Konkurs fällt oder die Konkurseröffnung mangels Masse abgelehnt wurde,

mit Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis im Ausmaß von mindestens einem Monatsentgelten im Verzug ist und er unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen und unter Androhung der Vertragsauflösung erfolglos gemahnt wurde,

bei Nutzung der vertragsgegenständlichen Dienste schuldhaft Rechtsvorschriften verletzt oder in Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Namensrechte Dritter eingreift

bei Nutzung der vertriebenen Dienste zum Zwecke der Förderung krimineller, gesetzwidriger und ethisch bedenklicher Handlungen.

11. Datenschutz und Geheimhaltung

CIP verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, d.h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl des Providers als auch des Kunden, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen von CIP erforderlich ist. In Zweifelsfällen ist CIP verpflichtet, den Kunden vor einer solchen Weitergabe um Zustimmung zu bitten.

CIP verpflichtet sich, mit allen von ihm im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeitern und Subunternehmern eine mit vorstehendem Absatz 2 dieses Vertragspunktes inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren.

CIP ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen und allgemeines über den vereinbarten Vertrag in geeigneter Weise für Marketing- und Vertriebszwecke zu nutzen.

12. Mitteilungen

Sämtliche Mitteilungen sind, sofern in diesem Vertrag oder von Gesetzes wegen nicht zwingend eine strengere Form vorgesehen ist, schriftlich an die angegebenen Adressen zu richten. Die Übersendung via Fax oder E-Mail genügt jeweils dem Schriftlichkeitserfordernis.

Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem anderen Vertragspartner Adressenänderungen unverzüglich bekannt zu geben, widrigenfalls Mitteilungen an der zuletzt schriftlich bekannt gegebenen Adresse als rechtswirksam zugegangen gelten.

13. Salvatorische Klausel

Im Falle der ganzen oder teilweisen Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorliegenden Vereinbarung sind eventuell unwirksame Bestimmungen so umzudeuten, zu ergänzen oder zu ersetzen, dass der mit der unwirksamen Bestimmung verfolgte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Dasselbe gilt für den Fall, dass Regelungslücken in dieser Vereinbarung vorhanden sein sollten.

14. Gerichtsstand und Rechtswahl

Die Parteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.

15. Sonstiges

Beilagen sind Bestandteil des Vertrages.

Als Dritter im Sinne dieses Vertrages gilt jede natürliche und/oder juristische Person, die von den Vertragspartnern im rechtlichen Sinne verschieden ist.